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Legal Highs / RC’s

legal-highs
So sehen Legal High – Verpackungen aus.

Safer Use – Legal Highs

Legal Highs – das Wichtigste im Überblick Research Chemicals / Designerdrogen

Aufgrund der Zunahme von Medienberichten und dem vermehrten Auftreten von Research Chemicals (kurz RC´s, früher eher „Designerdrogen“) haben wir uns entschieden die aktuellsten Infos zu den häufigsten RC’s zusammenzutragen.


Detailinformationen zum Thema Research Chemicals
RC’s werden bisher nur von einem kleinen Teil der „Partydrogenkonsumenten“ konsumiert. Bis zum jetzigen Zeitpunkt werden unseres Wissens RC’s selten auf Partys oder auf dem Schwarzmarkt gehandelt, sondern meistens über das Internet bestellt oder auch in Headshops gekauft. In sehr seltenen Fällen werden RC’s, vor allem Mephedron (und andere Cathinon-Derivate), auch als XTC-Tabletten verkauft. Wie sich der Konsum von RC’s in Zukunft entwickelt, ist schwierig vorauszusagen, wir werden diesen aber weiterhin im Auge behalten und Euch gegebenenfalls über aktuelle Tendenzen informieren!
Mit Research Chemicals werden psychoaktive Substanzen bezeichnet, deren molekulare Struktur Variationen von vorhandenen (illegalen) Substanzen sind oder völlig neue chemische Strukturen darstellen, deren Wirkung aber manchmal bestehenden Substanzen gleicht. Diese Substanzen werden aus diesem Grunde auch häufig als legaler Ersatz für bekannte illegalisierte Substanzen vermarktet und oft mit zweckentfremdeten Begriffen deklariert (wie Dünger für Kakteen oder als Badesalz).
Der Grund für die Produktion dieser Substanzen liegt hauptsächlich darin, bestehende Gesetze zu umgehen, oft entstehen Research Chemicals aber auch in der akademischen pharmakologischen Forschung und gelangen von dort ungewollt auf den Schwarzmarkt. Irrtümlicherweise wird der Begriff Research Chemicals häufig mit halluzinogenen Substanzen in Verbindung gebracht, effektiv kann es sich aber um jede Wirkstoffgruppe handeln (Stimulanzien, Empathogene, Entaktogene, Dissoziativa, Sedativa etc.). Der legale Status wiegt die Konsumenten häufig in falscher Sicherheit, auch bei der legalen Produktion von RC’s können Fehler auftreten und/oder Substanzen gestreckt werden und ein legaler Status sagt nichts über die Gefährlichkeit dieser Substanzen aus. Die meisten Research Chemicals sind weitgehend unerforscht, über Wirkungen und vor allem (langfristige) Risiken sind nur sehr wenige Fakten bekannt. Beim Konsum von RC’s ist man somit auch immer „Versuchskaninchen“, umso wichtiger ist es, grundlegende Safer-Use Regeln zu beachten. So ist es beim Konsum von Research Chemicals unbedingt notwendig eine Feinwaage mit mindestens einer Genauigkeit von 3 Nachkommastellen (1mg), je nach Substanz auch mit einer noch höheren Genauigkeit, einzusetzen, da eine genaue Dosierung im Zweifelsfall über Leben und Tod entscheiden kann! Genauso wichtig wie die höchst sorgfältige Dosierung ist ein sogenannter Allergietest. Dabei werden ca. 1% – 10% einer wirksamen Dosis (also schlicht unglaublich wenig, die genaue Menge variiert je nach Substanz) eingenommen und ein Tag lang auf eventuelle Nebenwirkungen bzw. Überreaktionen geachtet. Es kann durchaus sein, dass euer Körper für gewisse Substanzen hypersensibel ist und es bereits bei einer normalen Dosierung zu lebensgefährlichen Reaktionen kommt. Außerdem kann man generell den Angaben der Verkäufer, um welche Substanz und Dosierung es sich handelt, nicht vertrauen. Der Konsum von Research Chemicals ist also immer eine “Lotterie”.
Allgemein sollten Research Chemicals aufgrund der unberechenbaren Wechselwirkungen auch auf keinen Fall mit anderen psychoaktiven Substanzen (was ebenso Alkohol, Nikotin, Koffein und sonst jede Droge einschließt!) gemischt werden, es kann im schlimmsten Fall zu tödlichen Überreaktionen kommen! Ebenso sollte niemals alleine konsumiert werden, damit im Notfall eine nüchterne Person schnellstmöglich einen Notarzt rufen kann (keine Scheu davor, eine peinliche Situation ist wohl immer noch besser als an Kreislaufversagen zu sterben oder sich bzw. anderen in psychotischen Angstzuständen Schaden zuzufügen!). Auf jede Form des “Nachlegens” sollte auch verzichtet werden, da eventuell die Wirkung nur verzögert eintritt (und auch sonst kann es zu ungewollt starken, potentiell gefährlichen Wirkungen kommen).

Arylcylohexylamine und andere Dissoziativa
Als “Arylcylohexylamine” bezeichnet man eine Stoffgruppe meist dissoziativer Substanzen, zu der als bekannte Vertreter unter anderem Ketamin und PCP (Angels Dust) gehören (Als dissoziative Wirkungen werden solche von der Trennung des Bewusstseins vom Körper, einer Ich-Auflösung, Wahrnehmungsverlust oder ähnliche bezeichnet). Einige Dissoziativa (wie z.B. Ketamin) zeigen in Studien auch eine teils langanhaltende antidepressive Wirkung, wobei paradoxerweise auch die Gefahr zu langanhaltenden psychischen Schädigungen besteht. Im Folgenden wollen wir einige der momentan auf dem Research Chemical-Markt vertriebenen Arylcylohexylamine, sowie einige weitere, molekular verwandte und ähnlich wirkende andere Substanzen vorstellen.
Die meisten dieser Substanzen werden als Reinsubstanz in kristalliner oder pulverförmiger Form verkauft und oral, nasal oder selten auch intravenös konsumiert.
Vom Mischkonsum mit Dissoziativa ist grundsätzlich dringend abzuraten, insbesondere bei den hier aufgeführten wenig bis gar nicht erforschten Research Chemicals. Vor allem der Mischkonsum mit Psychedelika, Stimulanzien und Alkohol kann schwerwiegende psychische Störungen nach sich ziehen oder im schlimmsten Fall tödliche Auswirkungen haben!
Bei vielen NMDA-Kanal-Antagonisten, wie fast alle Dissoziativa welche sind, wird ein hohes Potential zu neurotoxischen Schäden vermutet, wobei es auch einige wenige solcher Substanzen gibt, die zur Behandlung von neurotoxischen Schäden eingesetzt werden. Außerdem haben Dissoziativa ein hohes psychotomimetisches Potential, es kann also nach dem Konsum zu psychotischen Symptomen, wie Panikattacken und generell emotionalen Überreaktionen, Gedankenschleifen, Aggressivität und ähnlichem, kommen. Desweiteren führen fast alle Dissoziativa zu einer starken Beeinträchtigung der Motorik, weswegen es zu Unfällen kommen kann. Es sollte deshalb auch nicht unter dem Einfluss von Dissoziativa gegessen werden, da der Schluckreflex eventuell nicht einsetzt. Die Gefahr für chronische Leber-, Nieren- und Blasenschädigungen ist ebenfalls für viele Dissoziativa recht hoch.

MXE (Methoxetamin/2-(3-Methoxyphenyl)-2-(ethylamino)cyclohexanon)
MXE ist ein schon recht lange auf dem Research Chemical-Markt vertriebenes Arylcylohexylamin und zeigt sehr ketaminähnliche Wirkungen. Es handelt sich also um ein starkes Dissoziativum, wobei im Vergleich zu Ketamin die dissoziativ-psychedelische Komponente weniger stark, die analgetische (schmerzstillende) und sedierend-euphorische (opioidähnliche) Wirkung jedoch stärker ausgeprägt zu sein scheint. Außerdem scheint es paradoxerweise gleichzeitig eine wesentlich stärker stimulierende Wirkung als Ketamin zu haben. Es wurde mit dem Ziel entwickelt, einen Ketaminersatz zu synthetisieren, der dieselben Wirkungen zeigt, dafür aber die Blase weniger belastet. Es gibt keine Forschungsergebnisse, die die “Schonung” der Blase belegen, aber zumindest das erste Ziel wurde teilweise erreicht, die Wirkungen der beiden Substanzen sind recht ähnlich. Dabei konnte die für Ketamin typische Hemmung der Wiederaufnahme katecholaminerger Neurotransmitter (Dopamin, Noradrenalin, Adrenalin) im Gegensatz zum NMDA-Kanal-Antagonismus noch nicht nachgewiesen werden. Außerdem hat MXE eine recht hohe Affinität zum µ1-Opioidrezeptor. Die Wirkdauer ist im Vergleich zu Ketamin durchschnittlich länger, bei einigen Konsumenten kommt es auch zu drastischen Wirkungsverlängerungen. Im Gegensatz zu Ketamin sollen die Auswirkungen auf die motorischen Fähigkeiten etwas geringer sein.
MXE fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 10 – 60mg

Wirkdauer: 2 – 6 Stunden

Wirkeintritt: 10 – 50 Minuten (oral länger)

Risiken: Über Langzeitfolgen von MXE, ebenso wie über die Langzeitfolgen aller anderen hier erwähnten Dissoziativa, ist nichts bekannt. Das Abhängigkeitspotential scheint bei MXE etwas höher zu sein als bei Ketamin. Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Diphenidin (1,2-Diphenylethylpiperidin)
Hier handelt es sich zwar nicht um Arylcylohexylamin, jedoch um ein sehr nah verwandtes Diarylpiperidin mit dissoziativer Wirkung (wie etwa auch MXP). Es wurde erstmals 1924 synthetisiert, tauchte auf dem Research Chemical-Markt jedoch erst 2013 auf, als Großbritannien alle Arylcylohexylamine verbot. Einige Konsumenten berichten von einer leicht euphorischen, nicht halluzinogenen und stark dissoziativen Wirkung, während andere über ein Gefühl der Leere und ein Empfinden des eigenen Körpers als “eklig” berichten. Generell scheint es weniger stark zu sein als z.B. MXP, mit einem hohen Potential zu unangenehmen Zuständen. Viele Konsumenten berichten auch von einer starken Sensitivität für akustische Reize, während optische Halluzinationen oder Sensitivitäten kaum auftreten. Diphenidin wirkt als NMDA-Kanal-Antagonist und Dopaminwiederaufnahmehemmer, wobei es auch recht Affinitäten zum σ1- und σ2-Rezeptor hat.
Diphenidin fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 20 – 140mg (nasal)

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkeintritt: 45 Minuten – 2 Stunden (oral teils länger)

Risiken: Aufgrund der für nasal konsumierte Substanzen ungewöhnlich langen Dauer bis zum Wirkeintritt sollte mindestens 2 Stunden bis zum eventuellen “Nachlegen” gewartet werden, da es sonst zu ungewollt starken Effekten kommen kann, die eventuell auch gefährlich werden können. Bei Diphenidin berichten außerdem überdurchschnittlich viele Konsumenten von einem sehr unangenehmen Körpergefühl, sowie von lange anhaltenden Gedankenschleifen und ähnlich psychotischen Zuständen, wobei das Potential zu solchen Zuständen auch generell ein Charakteristikum dissoziativer Substanzen ist. Daher ist zu vermuten, dass es zu chronischen psychischen Schädigungen kommen kann. Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.Vom nasalen Konsum ist eher abzuraten, da Diphenidin häufig nur als freie Base und nicht in kristalliner Form verkauft wird, wozu es zu einem extrem starken Brennen der Nasenschleimhäute mit hohem Schädigungspotential kommt.

MXP (Methoxphenidin/2-Methoxydiphenidin)
Anders als das Kürzel vielleicht vermuten lässt, ist MXP näher mit Diphenidin als mit MXE verwandt. Die Wirkung scheint wenig halluzinogen, weniger stark dissoziativ als z.B. MXE und sedierend zu sein, einige Konsumenten berichten von ähnlich unangenehmen Empfindungen des eigenen Körpers wie bei Diphenidin. MXP wirkt als NMDA-Kanal-Antagonist und vermutlich auch als Dopamin-/Noradrenalinwiederaufnahmehemmer, worauf die häufig berichteten stimulierenden Wirkungen hindeuten.
MXP fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 20 – 150mg

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkeintritt: 20 – 60 Minuten

Risiko: MXP scheint ein äußerst hohes Potential zu psychotischen Zuständen zu haben, es wurde bereits ein Mord unter MXP begangen. Ansonsten berichten viele Konsumenten auch so von äußerst unangenehmen Wirkungen. Es besteht ein recht hohes Abhängigkeitspotential und es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

3-MeO-PCP (3-Methoxyphencyclidin)
3-MeO-PCP ist ein starkes und potentes Dissoziativum, mit recht stark psychedelisch-halluzinogenen Effekten. Es führt kaum zu motorischer Einschränkung, hat dafür aber ein hohes Potential psychotische Zustände hervorzurufen. Die Wirkungen kommen durch einen NMDA-Kanal-Antagonismus, Serotoninwiederaufnahmehemmung und Agonismus an σ1-Rezeptoren zustande.
3-MeO-PCP fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 4 – 15mg

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkeintritt: 20 – 60 Minuten

Risiko: Die Wirkungen können, wie bei vielen Dissoziativa, sehr stark und überfordernd sein, insbesondere bei PCP-ähnlichen Substanzen ist die Gefähr in unangenehm psychotischen Zuständen schlechte Erfahrungen zu machen sehr hoch. Es gilt hier aufgrund der hohen Potenz besonders, auf eine präzise Dosierung zu achten! Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

2-Oxo-PCE (N-Ethyldeschloroketamin)
Bei 2-Oxo-PCE handelt es sich um eine Substanz, die sehr nah mit Ketamin verwandt ist und ähnlich stark dissoziative Effekte verursacht. Ähnlich wie MXE soll es zusätzlich eine stärkere sedierend-euphorische Wirkung haben, ähnlich zu der von Opioiden, paradoxerweise berichten viele Konsumenten von einer gleichzeitig auch stimulierenden Wirkung, die stärker sein soll als z.B. bei Ketamin. Es ist extrem potent, die Wirkung kann also bei leichten Dosiserhöhungen schon enorm stärker werden, wobei hier die dissoziative Komponente in den Vordergrund tritt. Viele Konsumenten berichten auch von einem ähnlich unangenehm Körpergefühl wie bei Diphenidin und MXP. Es gibt keinerlei pharmakologische Untersuchungen zu 2-Oxo-PCE, weshalb der für Dissoziativa typische NMDA-Kanal-Antagonismus nur vermutet werden kann.
2-Oxo-PCE fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 3 – 15mg

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkeintritt: 20 – 60 Minuten

Risiko: Aufgrund der nahen Verwandschaft zu Deschloroketamin, was eine antibiotische Wirkung hat, ist bei 2-Oxo-PCE ebenfalls eine antibiotische Wirkung zu vermuten. Langfristiger Konsum kann somit ernsthafte, eventuell sogar tödliche Auswirkungen auf das Immunsystem haben. Es gilt hier aufgrund der hohen Potenz besonders, auf eine präzise Dosierung zu achten! Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

N-Ethylnorketamin
N-Ethylnorketamin wird seit kurzem auf dem Research Chemical-Markt verkauft und hat ketaminähnliche Wirkungen, mit einer etwas schwächer dissoziativen Komponente. Es ist jedoch etwas potenter als Ketamin (genaue Dosierung beachten!). Es gibt keinerlei pharmakologische Untersuchungen zu N-Ethylnorketamin, weshalb der für Dissoziativa typische NMDA-Kanal-Antagonismus nur vermutet werden kann.
N-Ethylnorketamin unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 10 – 120mg

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkeintritt: 10 – 40 Minuten

Risiken: Man kann aufgrund fehlender pharmakologischer Untersuchungen nur vermuten, dass die Risiken in etwa denen von Ketamin entsprechen, es also zu gravierenden Schäden der psychischen Gesundheit und der Blase kommen kann. Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Benzodiazepine

Als “Benzodiazepine” bezeichnet man eine Stoffgruppe von Substanzen, die vielfach als Medikamente bei der symptomatischen Behandlung von Angststörungen, paranoiden Depressionen, Muskelkrämpfen und – verspannungen eingesetzt werden. Generell sind Benzodiazepine also beruhigende, angstlösende, muskelentspannende und sedierende Substanzen (mehr Informationen zu Benzodiazepinen im Allgemeinen findet ihr im “Benzo”-Flyer).
Gerade in den letzten Jahren kommt es vermehrt zur Synthese von verschiedensten Benzodiazepinderivaten, die dann auf dem Research Chemical-Markt vertrieben werden, und einige davon wollen wir euch im Folgenden vorstellen. Sie werden oral konsumiert und meist in vom Vertreiber gepressten Tabletten (“Pellets”) verkauft, bei der es kaum eine Möglichkeit gibt, die in ihnen enthaltene psychoaktive Substanz und ihre Dosierung zu identifizieren. Einige besonders potente Substanzen werden gelegentlich auch auf Blottern (perforiertes Löschpapier) verkauft, wo dasselbe Problem besteht. Es ist daher grundsätzlich ratsam Reinsubstanzen (als Pulver/Kristalle) zu bestellen und selber Lösungen herzustellen, wobei hier unbedingt genaueste Waagen verwendet und die Korrektheit der Dosierung durch mehrmaliges Durchrechnen überprüft werden sollten (Solltet ihr nicht wissen, wie man die Dosierung einer Lösung berechnet bzw. wie man sorgfältig und sicher eine Lösung herstellt, ist grundsätzlich schon vom Konsum jeglicher Research Chemicals dringend abzuraten!).
Die Dosierungsangaben hier sind unbedingt einzuhalten, und auch der obere Bereich der hier angegebenen Dosierungen ist eher für Konsumenten, die bereits eine leichte Toleranz haben. Überdosierungen von Benzodiazepinen können schnell in eine tödliche Atemdepression führen. Aufgrund der atemdepressiven und generell sedierenden Wirkung ist Mischkonsum mit anderen Sedativa (Opioide, GBL/GHB, andere Benzos,..) und insbesondere mit Alkohol sehr schnell tödlich! (Aufgrund der Tatsache, dass Benzodiazepine chemisch exakt nur über die häufig sehr lange Namen produzierende IUPAC-Nomenklatur benannt werden, verzichten wir bei dieser Stoffgruppe auf Angaben einer chemischen Bezeichnung)

Clonazolam (auch “Clonitrazolam” genannt)
Clonazolam ist ein bereits in den 70ern synthetisiertes Benzodiazepin, dass seit längerem als Research Chemical vertrieben wird. Es ist außerordentlich potent und hat eine sehr stark sedierende, anxiolytische (angstlösende) und antikonvulsive (krampflösende), mitunter auch euphorische Wirkung. Die Wirkung kommt, wie bei fast allen Benzodiazepinen, durch eine allosterische Modulation an GABA-Rezeptoren, so wie vermutlich einer generellen Hemmung von Natrium-Kanälen zustande.
Clonazolam fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 0,2 – 1mg

Wirkdauer: 8 – 20 Stunden

Wirkeintritt: 15 – 30 Minuten

Risiken: Es kann sehr schnell zu starken Amnesien (Gedächtnisverlust für die Zeit der Wirkung) kommen, was unkontrolliertes “Nachlegen” zur Folge und dementsprechend lebensgefährliche Auswirkungen haben kann. Die Toleranzbildung ist sehr stark und so kann es enorm schnell zu einer Abhängigkeit kommen. Es sollte unbedingt aufs genaueste dosiert werden, eine Waage mit 3 Nachkommastellen ist hier absolut nicht mehr ausreichend und den Dosisangaben von illegal gepressten Tabletten/Pellets sollte hier gar auf keinen Fall vertraut werden, was hier noch wichtiger ist, als ohnehin schon! Es sollte außerdem unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Flubromazolam
Flubromazolam ist vor allem ein sehr starkes und extrem potentes Sedativum (beruhigend/dämpfend) und Hypnotikum (schlaffördernd), wohingegen die anxiolytischen Effekte weniger stark ausgeprägt sind. Die Wirkung kommt, wie bei fast allen Benzodiazepinen, durch eine allosterische Modulation an GABA-Rezeptoren, so wie vermutlich einer generellen Hemmung von Natrium-Kanälen zustande.
Flubromazolam fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 0,2 – 0,6mg

Wirkdauer: 10 – 25 Stunden

Wirkeintritt: 30 Minuten – 2 Stunden

Risiken: Es kann durch die stark hypnotische Wirkung schnell zu “Blackouts” kommen (Unfallgefahr!). Der unter Umständen lange Wirkeintritt (dauert teils auch länger als 2 Stunden) kann zu vorschnellem “Nachlegen” verleitet, wodurch lebensgefährliche Überdosierungen entstehen können. Auch das Abhängigkeitspotential ist aufgrund der schnellen Toleranzbildung enorm hoch! Es sollte unbedingt aufs genaueste dosiert werden, eine Waage mit 3 Nachkommastellen ist hier absolut nicht mehr ausreichend und den Dosisangaben von illegal gepressten Tabletten/Pellets sollte hier gar auf keinen Fall vertraut werden, was hier noch wichtiger ist, als ohnehin schon! Flubromazolam sollte nicht mit Flubromazepam verwechselt werden, eine wirksame Dosis von Flubromazepam ist deutlich höher und würde bei einer Verwechslung mit nahezu 100%iger Sicherheit zum Tod führen! Es sollte außerdem unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Flubromazepam
Ebenfalls bereits in den 60ern synthetisiert, wurde Flubromazepam erst in den letzten Jahren regelmäßig auf dem Research Chemical-Markt angeboten. Es handelt sich dabei um ein sehr starkes Anxiolytikum (angstlösend) und Sedativum (beruhigend/dämpfend) mit einer mild euphorischen und antikonvulsiven (krampflösenden) Wirkung. Die Wirkung kommt, wie bei fast allen Benzodiazepinen, durch eine allosterische Modulation an GABA-Rezeptoren, so wie vermutlich einer generellen Hemmung von Natrium-Kanälen zustande.
Flubromazepam fällt unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 4 – 12mg

Wirkdauer: 8 – 24 Stunden

Wirkeintritt: 30 Minuten – 2 Stunden

Risiken: Der unter Umständen lange Wirkeintritt (dauert teils auch länger als 2 Stunden) kann zu vorschnellem “Nachlegen” verleitet, wodurch lebensgefährliche Überdosierungen entstehen können. Auch das Abhängigkeitspotential ist aufgrund der schnellen Toleranzbildung enorm hoch!Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Etizolam
Bei Etizolam handelt es sich zwar nicht um ein Benzodiazepin, jedoch um ein nah verwandtes Thienodiazepin mit ähnlichem Wirkprofil. Es hat stark muskelentspannende und anxiolytische (angstlösende) Wirkung, mit weniger stark sedierenden Effekten. Hier sind euphorische und antidepressive Wirkungen stärker ausgeprägt als bei den meisten Benzodiazepinen, was auf eine Noradrenalin-/Serotoninwiederaufnahmehemmung zurückgeführt werden könnte. Die Wirkung kommt, wie bei fast allen Benzodiazepinen, durch eine allosterische Modulation an GABA-Rezeptoren, so wie vermutlich einer generellen Hemmung von Natrium-Kanälen zustande. Außerdem erhöht Etizolam den Prolaktinspiegel.
Etizolam fällt unters Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 1 – 3mg

Wirkdauer: 4 – 8 Stunden

Wirkeintritt: 30 – 60 Minuten

Risiken: Das Abhängigkeitspotential scheint etwas geringer zu sein als bei üblichen Benzodiazepinen, ist jedoch immer noch sehr gefährlich. Gerade die geringe Wirkdauer kann für Benzokonsumenten unbefriedigend sein und zu hohen Dosen über einen langen Zeitraum verleiten. Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt. Es ist sinnvoller, stattdessen nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Cannabinoide
Bei den auf dem Research Chemical-Markt angebotenen Cannabinoiden handelt es sich um eine Stoffgruppe von synthetisch hergestellten Substanzen, die strukturell nicht immer verwandt sind, sich jedoch in ihrer Wirkung auf Cannabinoidrezeptoren gleichen. Interessanterweise gleicht die Wirkung dabei der von Cannabisprodukten nur sehr grob, häufig treten vielfach stärkere stimulierende oder auch sedierende, psychedelische und halluzinogene Wirkungen auf. Viele von ihnen werden als Inhaltsstoffe von Kräutermischungen (“Spice”) verkauft, wobei hier häufig eine Mischung verschiedenster synthetischer Cannabinoide verwendet wird, was die Wirkungen und Risiken unkalkulierbar macht. Der Konsum erfolgt aber teils auch oral, wobei sich die Wirkdauer bis zu verdreifachen kann. Die meisten bekannten Todesfälle und chronischen psychischen Schäden sind für den Konsum von Räuchermischungen dokumentiert. Es wird daher vom Konsum jeglicher Kräutermischungen dringend abgeraten! Häufig ist es möglich die Substanzen in kristalliner bzw. pulverförmiger Form zu kaufen. Auch hier kann man jedoch den Angaben der Verkäufer, um welche Substanz es sich tatsächlich handelt und wie hoch der Reinheitsgrad ist, nicht vertrauen! Noch mehr als bei Research Chemicals allgemein gilt es hier, auf eine extrem präzise und sorgfältige Dosierung zu achten, da einige Milligramm Unterschied im schlimmsten Fall über Leben und Tod entscheiden können!
Vom Mischkonsum mit synthetischen Cannabinoiden ist grundsätzlich dringend abzuraten. Vor allem der Mischkonsum mit anderen Cannabinoiden, Psychedelika, Stimulanzien und Alkohol kann schwerwiegende psychische Störungen und Kreislaufzusammenbrüche nach sich ziehen oder im schlimmsten Fall tödliche Auswirkungen haben! Das Abhängigkeitspotential scheint außerdem ebenfalls enorm hoch zu sein, ebenso wie es zu wesentlich stärkeren Entzugserscheinungen kommt als bei Cannabis (Zittern, Schwitzen, Schlaflosigkeit, Glieder- und Kopfschmerzen,..). Zu diesem hohen Abhängigkeitspotential kommt es unter anderem wegen der starken Toleranzbildung. Es kann auch zu recht starken Auswirkungen auf das Gedächtnis kommen, dies kann zu ungewolltem “Nachlegen” führen! Viele Konsumenten berichten desweiteren für verschiedenste synthetische Cannabinoide von Verdauungs- und Magenproblemen, insbesondere bei längerem Konsum. Eine weitere Folge des Langzeitkonsums scheinen auch starke psychische Störungen, Angstzustände und Schizophrenien zu sein.
Aufgrund der schweren Dosierung kann es manchmal, vor allem bei extrem potenten Substanzen, sinnvoll sein, sich selbst eine Räuchermischung herzustellen. Dabei muss allerdings enorm sorgfältig gearbeitet werden, ein Fehler kann tödlich sein!

Auf die häufig enorm langen chemischen Bezeichnungen nach IUPAC-Nomenklatur wird hier verzichtet und es hat sich keine einfachere, halbtriviale Nomenklatur für diese Substanzen durchgesetzt. Es gilt zum Schluss noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass für kaum eine andere Klasse an Research Chemicals so viele Todesfälle bekannt sind!

JWH-018
Bei JWH-018 handelt es sich um eine der ersten in “Spice”-Kräutermischungen gefundenen Substanzen, das in geringen Dosierungen Cannabis-ähnliche Wirkungen zeigt, in höheren Dosen jedoch stark psychedelisch-halluzinogen wirkt, wobei die Tendenz zu ängstlichen und psychotischen Zuständen recht groß zu sein scheint. Es wirkt als Agonist an CB1- und CB2-Rezeptoren, wobei es eine deutlich höhere Affinität zu CB1-Rezeptoren zeigt.
JWH-018 fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 1 – 3mg

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkungseintritt: 5 – 30 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

JWH-072
Auch bei JWH-072 handelt es sich um eine der ersten Substanzen aus “Spice”-Kräutermischungen, wobei es ebenso stärker psychedelisch-halluzinogene Effekte zeigt als Cannabis. Die analgetische (schmerzstillende) Wirkung soll ebenfalls recht stark sein, ebenso wie die Tendenz zu ängstlichen und psychotischen Zuständen. Es wirkt als Partialagonist an CB1- und CB2-Rezeptoren.
JWH-072 fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 3 – 12mg

Wirkdauer 1 – 4 Stunden

Wirkungseintritt: 5 – 30 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren. Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

JWH-122
JWH-122 ist ebenfalls schon recht lange auf dem Markt. Die sedierende Wirkungskomponente soll im Vergleich zu anderen synthetischen Cannabinoiden stärker ausgeprägt sein, ebenso kann es aber auch zu stark psychedelisch-halluzinogenen Effekten kommen. Es wirkt als Partialagonist an CB1- und CB2-Rezeptoren, wobei die Affinität zu CB2-Rezeptoren höher ist.
JWH-122 fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), swie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 2 – 10mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 40 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren. Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

AKB-48 (APINACA)
AKB-48 ist ein recht stark sedierendes Cannabinoid, das aber ebenso auch stark psychedelisch-halluzinogene Effekte hervorrufen kan. In sehr niedrigen Dosierung soll die Wirkung aber tatsächlich mit der von Cannabis vergleichbar sein. Es wirkt als Agonist an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit höherer Affinität zu CB2-Rezeptoren.
AKB-48 fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 2 – 6mg

Wirkdauer: 1 – 4 Stunden

Wirkungseintritt: 15 – 40 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Aufgrund der für synthetische Cannabinoide ungewöhnlich langen Dauer bis zum Wirkungseintritt ist besonders lange bis zum eventuellen Nachlegen zu warten, um sich nicht mit einer ungewollt hohen Dosis zu gefährden! Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

5F-AKB-48 (5F-APINACA)
5F-AKB-48 ähnelt in der Wirkung der von AKB-48, jedoch wesentlich stärker. Dadurch kann es schneller zu ungewollt starken Wirkungen kommen, mit teils ängstlichen und psychotischen Zuständen. Es wirkt als Agonist an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit höherer Affinität zu CB2-Rezeptoren.
5F-AKB-48 fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 0.5 – 3mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 30 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

FUB-AKB-48 (FUB-APINACA)
FUB-AKB-48 ist ein stark sedierendes, teils aber auch aufputschendes Cannabinoid, wodurch es häufig zu Krämpfen und Verspannungen kommt. Die psychedelisch-halluzinogenen Wirkungen können in höheren Dosierungen ebenfalls überfordernd sein. Es wirkt als Agonist an CB1-Rezeptoren, hat jedoch kaum Affinität zu CB2-Rezeptoren.
FUB-AKB-48 unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 0,5 – 3mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkeintritt: 10 – 30 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..), ebenso wie hier körperliche Nebenwirkungen, Krämpfe und ähnliches, stärker als bei vielen anderen synthetischen Cannabinoiden auftreten. Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

AB-CHMINACA
Bei AB-CHMINACA handelt es sich um ein recht stark sedierendes, teils aber auch euphorisches Cannabinoid. Die psychedelisch-halluzinogenen Wirkungen sind jedoch auch stark ausgeprägt und können, gerade in höheren Dosierungen, schnell überfordern. In extrem geringen Dosierungen (unter 0,5mg) berichten einige Konsumenten von einer leichten, Sativa-ähnlichen Wirkung. Es wirkt als Agonist an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit höherer Affinität zu CB1-Rezeptoren.
AB-CHMINACA fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 0,5 – 3mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 30 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

MDMB-CHMINACA
MDMB-CHMINACA ist ein stark psychedelisches Cannabinoid, mit ebenfalls stark sedierenden Effekten. Es handelt sich um eine extrem potente Substanz, die Wirkungen können also sehr schnell zu stark werden und es sind bereits etliche Todesfälle (Vor allem in Russland) bekannt! Die Gefahr zu ängstlichen und psychotischen Zuständen scheint recht hoch zu sein. In enorm geringen Dosierungen berichten viele Konsumenten von ähnlichen Wirkungen wie bei AB-CHMINACA. Es wirkt als extrem potenter Agonist an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit höherer Affinität zu CB1-Rezeptoren.
MDMB-CHMINACA unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 0,1 – 2mg

Wirkdauer: 1 – 2 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!

MMB-CHMINACA
Bei MMB-CHMINACA handelt es sich um ein stark psychedelisches Cannabinoid, mit ebenfalls stark sedierenden Wirkungen. Die Wirkungen sollen noch einmal stärker sein als bei MDMB-CHMINACA, weshalb es enorm schnell zu ängstlichen und psychotischen Zuständen, mit Krampfanfällen und ähnlichem, kommen kann. Zur Pharmakologie ist gänzlich nichts bekannt, es gilt aufgrund der strukturellen Verwandschaft zu MDMB-CHMINACA jedoch zu vermuten, dass es zu einem starken CB1- und CB2-Agonismus kommt.
MMB-CHMINACA unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 0,05 – 2mg

Wirkdauer: 1 – 2 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!

AB-FUBINACA
AB-FUBINACA ist ein stark sedierendes Cannabinoid, wobei die psychedelisch-halluzinogenen Wirkungen meist erst in höheren Dosierungen eintreten. Die Wirkungen kommen durch einen starken CB1-, bei schwächerem CB2-Agonismus zustande.
AB-FUBINACA fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 0,5 – 4mg

Wirkdauer: 1 – 2 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Bei dieser Substanz scheint außerdem das “Craving” (Drang nachzulegen), sowie die Toleranzbildung und damit das Abhängigkeitspotential, enorm stark zu sein. Ebenso ist hier mit ausgeprägteren Entzugserscheinungen zu rechnen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Wie bei allen synthetischen Cannabinoiden sollte die erste Dosis nie mehr als 0,5mg wiegen, um eventuelle Überreaktionen oder auch falsch ettiketierte Substanzen rechtzeitig zu bemerken!

AMB-FUBINACA (FUB-AMB)
Bei AMB-FUBINACA handelt es sich um ein sehr stark psychedelisch-halluzinogenes Cannabinoid, was dazu leicht stimulierend wirken kann. Das Potential zu ängstlichen und psychotischen Zuständen mit Panikattacken und Krampanfällen scheint enorm hoch zu sein. Es wirkt agonistisch an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit wesentlich höherer Affinität zu CB1-Rezeptoren.
AMB-FUBINACA fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 0,2 – 2mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen, was bei dieser Substanz eine besondere Gefahr zu sein scheint. Viele Konsumenten berichten von psychotischen Episoden mit Krampfanfällen, verzweifelten, unkontrollierbaren Schreien und ähnlichem. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!

ADB-PINACA
ADB-PINACA ist ein schwach sedierendes, psychedelisches und leicht stimulierendes Cannabinoid. Es wirkt agonistisch an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit höherer Affinität zu CB2-Rezeptoren.

Dosis: 0,2 – 2mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!

5F-ADB-PINACA
Die Wirkung von 5F-ADB-PINACA ist mit der von ADB-PINACA vergleichbar, also kaum sedierend, psychedelisch und leicht stimulierend. Es wirkt agonistisch an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit wesentlich höherer Affinität zu CB2-Rezeptoren.
5F-ADB-PINACA fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 0,1 – 2mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!

5F-MDMB-PINACA (5F-ADB)
Bei 5F-MDMB-PINACA handelt es sich um ein stark psychedelisch-halluzinogenes Cannabinoid, mit teils sedierender, teils stimulierender Wirkung. Die stark halluzinogenen Effekte können sehr schnell überfordern und zu Panikattacken, Herzrasen und Krampfanfällen führen. Es wirkt agonistisch an CB1- und CB2-Rezeptoren, mit weseund nachhaltigen psychischen Schädigungen führen. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!ntlich höherer Affinität zu CB1-Rezeptoren.
5F-MDMB-PINACA fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).
Dosis: 0,1 – 2mg

Wirkdauer: 1 – 3 Stunden

Wirkungseintritt: 10 – 25 Minuten

Risiken: Die hohe Potenz gebietet es, auf eine extrem genaue und sorgfältige Dosierung zu achten, auf gar keinen Fall ohne Waage konsumieren (Eine Waage mit 3 Nachkommastellen reicht hier definitiv nicht mehr aus!). Auch ist mit wesentlich stärker psychedelisch-halluzinogenen Effekten als bei Cannabis zu rechnen! Dies kann zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und nachhaltigen psychischen Schädigungen führen, diese Gefahr scheint bei 5F-MDMB-PINACA besonders groß zu sein. Außerdem scheinen die Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem enorm groß zu sein (Herzrasen, Spannungen,..). Hier sollte die erste Dosis auf gar keinen Fall mehr als 0,1mg betragen!

Lysergsäurederivate

Die Lysergsäure ist die grundlegende Molekülstruktur, aus der Substanzen wie LSD (Lysergsäurediethylamid) oder LSA (Lysergsäureamid) aufgebaut sind und die natürlicherweise im Getreidepilz “Mutterkorn” vorkommt. Im Folgenden behandeln wir einige andere Derivate der Lysergsäure, von denen die meisten, wie LSD, als Blotter (perforiertes Löschpapier/”Pappen”) oder in Lösung (“Tropfen”) verkauft werden, dabei ist es generell ohne professionelle Laborausstattung unmöglich festzustellen, ob sich tatsächlich die erwartete Substanz auf dem Blotter bzw. in der Lösung befindet (Farbreaktionen reagieren meist gleich auf so ähnliche Derivate, auch wenn die Wirkung, Dosierung und Wirkdauer sich erheblich unterscheiden können). Alle hier vorgestellten Lysergsäurederivate sind starke Psychedelika und Halluzinogene.

Noch eine allgemeine Bemerkung: Es ist ein historischer Zufall, dass hier statt “LSD” für die meisten Derivate das englische “LAD” zur Bezeichnung verwendet wird. Beides bezeichnet dieselbe Substanz (LAD – Lysergic Acid Diethylamide, LSD – Lyserg Säure Diethylamid). Während LSD zunächst vor allem im deutschen Sprachraum verbreitet war, da es von Albert Hoffmann in Basel synthetisiert wurde, und dann auch im englischen Sprachraum als “LSD” bezeichnet wurde, erreichten die später synthetisierten LSD-Derivate vor allem Popularität in den USA und wurden zumeist auch dort synthetisiert, es setzte sich hier also das englische “LAD” durch. Man könnte also ebenso gut statt “AL-LAD” auch “AL-LSD” sagen.

ALD-52 (1-Acetyllysergsäurediethylamid)
ALD-52 ist ein sehr nah mit LSD verwandtes Psychedelikum, das im Großen und Ganzen die gleichen Wirkungen zeigt, wobei die Ausprägung der optischen Halluzinationen noch stärker sein soll, während die entaktogenen (selbsterforschenden) Wirkungen etwas in den Hintergrund treten. Einige Konsumenten berichten jedoch auch von einer insgesamt schwächeren Wirkung. Dosis, Wirkdauer und Wirkeintritt verhalten sich ebenfalls wie bei LSD. Wie bei fast allen Psychedelika kommt die Wirkung, zumindest teilweise, durch einen Agonismus an 5-HT2-Rezeptoren (insbesondere 5-HT2A-Rezeptoren) zustande. Außerdem hat ALD-52, wie auch LSD, einen vielseitigen Agonismus und Antagonismus an Dopaminrezeptorsubtypen.
In den späten 60ern wurde ALD-52 als “Orange Sunshine” bzw. “Sunshine Acid” verkauft und ist auch heute noch häufig als “Sunshine Acid” auf dem Markt.
ALD-52 unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), noch dem Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 50 – 200µg

Wirkdauer: 8 – 20 Stunden

Wirkeintritt: 30 – 60 Minuten

Risiken: Aufgrund der nahezu identischen Effekte, der hohen molekularen Verwandschaft und der ähnlichen Pharmakologie ist es zu vermuten, dass die Risiken denen von LSD gleichen, auch wenn hierüber keine (Langzeit-)Studien vorliegen. Die Risiken liegen also im psychischen Bereich, während eine physische Schädigung nicht zu beobachten ist. Es kann zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen, insbesondere bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

AL-LAD (N-Allylnorlysergsäurediethylamid)
AL-LAD ist ebenfalls sehr nah mit LSD verwandt und zeigt sehr ähnliche Wirkungen, die jedoch generell auch nur selten die tief greifenden Erfahrungen, die von LSD berichtet werden, produzieren, obwohl natürlich grundsätzlich alle Psychedelika das Potenzial haben, einschneidende, persönlichkeitsverändernde Erfahrungen hervozurufen. Auch die optischen Halluzinationen werden als milder empfunden. Die Wirkzeit ist im Schnitt etwas geringer als bei LSD. Wie bei fast allen Psychedelika kommt die Wirkung, zumindest teilweise, durch einen Agonismus an 5-HT2-Rezeptoren (insbesondere 5-HT2A-Rezeptoren) zustande. Außerdem hat AL-LAD, wie auch LSD, einen vielseitigen Agonismus und Antagonismus an Dopaminrezeptorsubtypen.
AL-LAD unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), noch dem Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 50-200µg

Wirkdauer: 6 – 13 Stunden

Wirkeintritt: 30 – 60 Minuten

Risiken: Auch hier lässt sich ein ähnliches Risikenspektrum wie bei LSD vermuten, das physische Schädigungen nahezu ausschließt und daher im psychischen Bereich liegt. So kann es zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen, insbesondere bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

ETH-LAD (N-Ethylnorlysergsäurediethylamid)
Unterscheidet sich von LSD nur durch ein Atom, hat zwar auch sehr ähnliche Wirkungen, die jedoch gerade in den entaktogenen (selbsterforschenden) und vor allem entheogenen (Trennung der Grenze zwischen Außen- und Innenwelt, Einheit des Kosmos etc.) Wirkungen schwächer sind und weniger stimulierend. Obwohl es potenter ist (also eine geringer Dosis nötig ist), sind also die Effekte generell schwächer. Auch die Wirkzeit ist etwas geringer, wobei der Wirkeintritt im Schnitt kürzer dauert als bei LSD. Wie bei fast allen Psychedelika kommt die Wirkung, zumindest teilweise, durch einen Agonismus an 5-HT2-Rezeptoren (insbesondere 5-HT2A-Rezeptoren) zustande. Außerdem hat ETH-LAD, wie auch LSD, einen vielseitigen Agonismus und Antagonismus an Dopaminrezeptorsubtypen.
ETH-LAD unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), noch dem Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 20 – 140µg

Wirkdauer: 7 – 14 Stunden

Wirkeintritt: 15 – 40 Minuten

Risiken: Auch hier lässt sich ein ähnliches Risikenspektrum wie bei LSD vermuten, das physische Schädigungen nahezu ausschließt und daher im psychischen Bereich liegt. So kann es zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen, insbesondere bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Gerade bei ETH-LAD sollte sehr präzise dosiert werden, da es äußerst potent ist! Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

PRO-LAD (N-Propylnorlysergsäurediethylamid)
Unterscheidet sich von LSD nur durch zwei Atome, aber hier ist der Unterschied in den Effekten noch deutlicher als bei ETH-LAD. Nicht nur, dass PRO-LAD generell als schwächer empfunden wird, es soll auch noch eine ganz andere Art von Wirkung haben, die wesentlich weniger halluzinogen und eher euphorisch und psychedelisch ist. Es ist etwas weniger potent als LSD und die Wirkung hält kürzer an. Wie bei fast allen Psychedelika kommt die Wirkung, zumindest teilweise, durch einen Agonismus an 5-HT2-Rezeptoren (insbesondere 5-HT2A-Rezeptoren) zustande. Außerdem hat PRO-LAD, wie auch LSD, einen vielseitigen Agonismus und Antagonismus an Dopaminrezeptorsubtypen.
PRO-LAD unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), noch dem Arzneimittelgesetz(AMG).
Dosis: 100 – 250µg

Wirkdauer: 5 – 9 Stunden

Wirkeintritt: 30 – 60 Minuten

Risiken: Auch hier lässt sich ein ähnliches Risikenspektrum wie bei LSD vermuten, das physische Schädigungen nahezu ausschließt und daher im psychischen Bereich liegt. So kann es zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen, insbesondere bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

1P-LSD (1-Propionyllysergsäurediethylamid)
Im Gegensatz zu den bisher genannten Derivaten, die alle schon seit mindestens 30 Jahren auf dem Markt sind, wird 1P-LSD (die Bezeichnung “1P-LAD” ist hier seltener) erst seit 2015 verkauft. Die Effekte sind nahezu identisch mit denen von LSD, was dadurch erklärt werden könnte, dass 1P-LSD im Körper zu LSD metabolisiert wird, wofür es zwar in Tierversuchen Hinweise gab, am Menschen jedoch noch nicht nachgewiesen wurde. Für die Metabolisierungs-Erklärung spricht auch, dass eine etwas höhere Dosis nötig ist, ebenso wie die Tatsache, dass ein Agonismus am 5-HT2A-Rezeptor mit der großen Propionylgruppe ausgeschlossen ist, während jedoch die Wirkung und Tierversuche auf einen Agonismus an diesem Rezeptor hindeuten.
1P-LSD unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), noch dem Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 100 – 250 µg

Wirkdauer: 8 – 15 Stunden

Wirkeintritt: 30 – 60 Minuten

Risiken: Sollte die Metabolisierungs-Erklärung stimmen (was keinesfalls sicher ist!), hätte 1P-LSD dasselbe Risikospektrum wie LSD, da es sich effektiv um LSD handeln würde. Die Risiken liegen also im psychischen Bereich, während eine physische Schädigung nicht zu beobachten ist. Es kann zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen, insbesondere bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

1P-ETH-LAD (1-Propionyl-N-ethylnorlysergsäurediethylamid)
Auch bei 1P-ETH-LAD handelt es sich um ein sehr neues Derivat, das erst seit kurzem auf dem Research Chemical-Markt erhältlich ist. Die Effekte scheinen laut Konsumentenberichten auch hier nicht die Tiefe und Wirkmacht wie die von LSD zu haben, ebenso wie es zu weniger Halluzinationen kommt. Hier existieren keinerlei wissenschaftliche Publikationen oder ähnliches, es handelt sich also um ein klassisches “Research Chemical”, bei dem äußerste Vorsicht geboten ist!

Dosis: 100 – 250µg

Wirkdauer: 8 – 15 Stunden

Wirkeintritt: 30 – 60 Minuten

Risiken: Auch hier lässt sich ein ähnliches Risikenspektrum wie bei LSD vermuten, das physische Schädigungen nahezu ausschließt und daher im psychischen Bereich liegt. So kann es zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen, insbesondere bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Allerdings basiert diese Vermutung nur auf den berichteten Wirkungen, die auf eine serotonerge Wirkung (Agonismus an Serotoninrezeptorsubtypen) hindeuten und nicht auf pharmakologischen Untersuchungen, es könnte also auch zu völlig unerwarteten Risiken kommen! Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

Phenylalkylamine und andere Stimulanzien

Als “Phenylalkylamine” bezeichnet man eine Stoffgruppe von meist stimulierenden, teils aber auch stark halluzinogenen Substanzen. Bekannte Vertreter sind unter anderem MDMA (Ecstasy), Amphetamin (Speed), Meskalin und 2C-B. Von dieser Stoffgruppe werden besonders viele Substanzen auf dem Research Chemical-Markt angeboten, teils als “Badesalze”, in denen meist eine gefährliche Mischung verschiedener Substanzen verwendet wird. Es wird vom Konsum dieser “Badesalze” dringend abgeraten (Es sind mehrere Todesfälle und langfristige psychische und physische Schädigungen bekannt!). Meist kann man diese Substanzen auch rein in pulverförmiger oder kristalliner Form kaufen, wobei sie in der Regel oral oder nasal konsumiert werden. Auch hier kann man jedoch den Angaben der Verkäufer, um welche Substanz es sich tatsächlich handelt, nicht vertrauen!
Viele dieser Substanzen werden auch in vom Händler hergestellten Tabletten (“Pellets”) verkauft, wobei den Dosisangaben dieser Tabletten auf keinen Fall zu vertrauen ist! Es sollten lieber kristalline/pulverförmige Substanzen und eine präzise, funktionstüchtige Feinwaage mit mindestens 3 Nachkommastellen verwendet werden!
Generell ist der Mischkonsum von Stimulanzien mit anderen Stimulanzien, Psychedelika und Alkohol enorm gefährlich! Es kann zu Kreislaufzusammenbrüchen, Panikattacken, Orientierungsverlust und nachhaltigen psychischen Störungen kommen.

Methiopropamin (1-Thiophenyl-2-methylaminopropan)
Methiopropamin ist das Thiophenyl-Analogon von Methamphetamin und wird seit kurzem, in der Regel pulverförmig, auf dem Research Chemical-Markt angeboten. Die Wirkung scheint vergleichbar mit der von Methamphetamin, wobei die Wirkzeit im Schnitt, ebenso wie die Potenz, etwas geringer ist. Es wirkt als Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmer, mit einer höheren Affinität zu Noradrenalintransportern.
Methiopropamin fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 10 – 60mg (Der Wirkstoffgehalt der auf dem Research Chemical-Markt als “Methiopropamin” scheint stark zu schwanken, weshalb es zu ungewollten Überdosierungen kommen kann!)

Wirkungseintritt: 20 – 60 Minuten

Wirkdauer: 8 – 16 Stunden

Risiken: Ähnlich wie bei Methamphetamin kommt es zu einer enormen Belastung des Herz-Kreislaufsystem, der psychischen Gesundheit, der Leber und Niere. Methiopropamin scheint auch ein ausgesprochen starkes Verlangen nachzulegen (“Craving”) zu verursachen. Das Abhängigkeitspotential ist also ebenfalls extrem hoch! Insbesondere nach “ungewollten” Exzessen, die durch das starke Craving auftreten, berichten Konsumenten von depressiven Verstimmungen. Außerdem kommt es, wie bereits erwähnt, zu starken Wirkstoffschwankungen und es ist deshalb, ebenso wie aufgrund der hohen Potenz, besonders auf eine präzise und sorgfältige Dosierung zu achten! Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

4-FA (4-Fluoramphetamin)
4-FA, was als Pulver oder kristallin verkauft wird, gehört zu der Familie der Phenylalkylamine, genauer der Phenylisopropylamine, (verwandt mit z.B. Amphetamin, Methylamphetamin und MDMA) und wird teilweise auch in Pillenform als XTC verkauft. Die Wirkung ist am ehesten vergleichbar mit der von Amphetamin (Speed). Zusätzlich zu der Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmung erfolgt während des Konsums von 4-FA auch eine Serotoninausschüttung, was der Wirkung zusätzlich eine emotionale (Ecstasy – ähnliche) Komponente verleiht. Beide Komponenten werden aber schwächer wahrgenommen als bei MDMA oder Amphetamin. Einige Konsumenten berichten über klare Gedanken, viel Reflexion über das eigene Leben (entaktogen) und starken Redefluss.
4-FA fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 40 – 120mg

Wirkungseintritt: 40 – 120 Minuten

Wirkdauer: 5 – 8 Stunden

Risiken: 4-FA ist relativ unbekannt, deshalb weiß man sehr wenig über die Risiken, welche der Konsum von 4-FA mit sich bringt. User klagen in Berichten über Kopfschmerzen und Deprimiertheit in den Tagen nach dem Konsum. Aufgrund der Amphetaminstruktur ist jedoch zu vermuten, dass es ähnlich starke und möglicherweise verheerende Auswirkungen auf das Herz-Kreislaufsystem und die psychische Gesundheit hat. Bei hohen Dosen kann es zum Verlust des Gleichgewichtsinns und einem temporären Hörsturz kommen. Es gilt daher hier vor allem auf eine präzise Dosierung zu achten!

Methylon (3,4-Methylendioxy-N-methylcathinon/MDMC/”Explosion”)
Methylon wird als gelbliche Flüssigkeit oder weißes Pulver angeboten, dabei zum Teil als “Badesalz”. Methylon hat eine MDMA ähnliche Wirkung, aber sanfter und weniger entaktogen (selbsterforschend). Die Wirkung ist konstanter, der Hangover geringer als bei MDMA.
Konsumformen: geschluckt, geschnupft und selten intravenös gespritzt. Die Wirkung kommt durch eine Serotonin-/Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmung zustande, wobei die Affinität zu Serotonintransportern am geringsten ist.
Methylon fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 50 – 200mg

Wirkungseintritt: 20 – 75 Minuten

Wirkdauer: 3 – 6 Stunden

Risiken: Es lässt sich aufgrund der Cathinon-Grundstruktur vermuten, dass es zu einer enormen Belastung des Herz-Kreislaufsystem, der Leber und Niere, sowie der psychischen Gesundheit kommen kann, insbesondere bei Langzeitkonsum. In Methylon-Proben wurde auch schon Benzocaine gefunden, dies führt bei intravenösem Konsum zu schwerwiegenden Komplikationen. Insbesondere nach “ungewollten” Exzessen, die durch das starke Craving auftreten, berichten Konsumenten von depressiven Verstimmungen.

Mephedron (4-Methylmethcathinon/4-MMC)
Bei Mephedron handelt es sich um ein meist pulverförmig verkauftes Stimulanz, das häufig auch Inhaltsstoff der als “Badesalze” verkauften Stoffmischungen ist. Die Wirkung geht stark in Richtung MDMA, also eine hohe emphatische und entaktogene (selbsterforschende) Wirkung mit stimulierenden Effekten (die stimulierenden Wirkungen treten bei höheren Dosen in den Vordergrund). Es wirkt als Serotonin-/Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmer und -releaser dieser Substanzen, mit der höchsten Affinität zu Serotonintransportern und -rezeptoren.
Außerdem kann es zu stark aphrodisierenden (luststeigernden) Effekten kommen (Unbedingt auf Safer Sex achten!).
Mephedron fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters AMG(Arzneimittelgesetz).

Dosis: ca. 50 – 250mg

Wirkungseintritt: 30 – 60 Minuten

Wirkdauer: 3 – 6 Stunden

Risiken: Es lässt sich aufgrund der Cathinon-Grundstruktur vermuten, dass es zu einer enormen Belastung des Herz-Kreislaufsystem, der Leber und Niere, sowie der psychischen Gesundheit kommen kann, insbesondere bei Langzeitkonsum. Außerdem scheint Mephedron ein besonders starkes Verlangen nachzulegen (“Craving”) zu verursachen, was auch zu einem hohen Abhängigkeitspotential führt. Insbesondere nach “ungewollten” Exzessen, die durch das starke Craving auftreten, berichten Konsumenten von depressiven Verstimmungen.

3-MMC (3-Methylmethcathinon)
3-MMC ist sehr nah mit Mephedron verwandt und wird seit kurzem auf dem Research Chemical-Markt verkauft, vermutlich als einer von vielen Versuchen (4-MEC, 3-MEC,…) das mittlerweile verbotene Mephedron zu “ersetzen”. Es hat eine ähnliche, emphatische und entaktogene Wirkung mit stimulierenden Effekten. Die emphatische und entaktogene Komponente soll jedoch schwächer ausgeprägt sein, ebenso wie die häufig berichteten aphrodisierenden Wirkungen von Mephedron. Es existieren keinerlei pharmakologische Studie zu 3-MMC, die Wirkweise (Pharmakologie) dürfte aber in etwa der von Mephedron gleichen. Somit wäre es ein Serotonin-/Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmer und -releaser.
3-MMC fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 50 – 250mg

Wirkungseintritt: 30 – 60 Minuten

Wirkdauer: 3 – 6 Stunden

Risiken: Es lässt sich aufgrund der Cathinon-Grundstruktur vermuten, dass es zu einer enormen Belastung des Herz-Kreislaufsystem, der Leber und Niere, sowie der psychischen Gesundheit kommen kann, insbesondere bei Langzeitkonsum. Außerdem scheint 3-MMC ein besonders starkes Verlangen nachzulegen (“Craving”) zu verursachen, was auch zu einem hohen Abhängigkeitspotential führt. Insbesondere nach “ungewollten” Exzessen, die durch das starke Craving auftreten, berichten Konsumenten von depressiven Verstimmungen.

Butylon (ß-keto-N-methylphenylbutylamin)
Butylon liegt meist in Pulverform vor. Es wurde erstmals 1967 synthetisiert und hat, ähnlich wie Metyhlon, eine MDMA ähnliche Wirkung, aber sanfter und weniger entaktogen. Die Wirkung ist weniger stark als bei Methylon. Es soll eine lang anhaltende psychostimulierende Wirkung haben, was dazu führen kann, dass auch beim Nachlassen der Wirkung noch kein Schlaf möglich ist. Butylon wirkt als Serotonin-/Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmer, wobei die Affinität zu Serotonintransportern am höchsten ist.
Butylon fällt sowohl unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: ca. 100 – 200mg

Wirkungseintritt: 60 Minuten

Wirkdauer: 3 – 4 Stunden

Risiken: Es lässt sich aufgrund der Cathinon-Grundstruktur vermuten, dass es zu einer enormen Belastung des Herz-Kreislaufsystem, der Leber und Niere, sowie der psychischen Gesundheit kommen kann, insbesondere bei Langzeitkonsum. Auch von depressiven Verstimmungen berichten viele Konsumenten.

MDAI (5,6-Methylendioxy-2-aminoindan)
MDAI wird momentan als Research Chemical im Internet verkauft und kommt aus der akademischen Forschung (ca. Seit 2009 auf dem Markt). Die Substanz wirkt vor allem als Serotonin-Wiederaufnahmehemmer, die Wirkung ist somit vor allem entaktogen (selbsterforschend), kann aber auch recht emphatogen sein. Es stellt sich eine nur sehr leicht stimulierende Wirkung ein, sogar eine leicht sedierende („dämpfende“) Wirkung ist möglich. MDAI wirkt nur sehr gering als Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmer, was die geringe stimulierende Wirkung erklären könnte.
MDAI fällt nicht unters Betäubungsmittelgesetz(BtMG), jedoch unters Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 50 – 120mg

Wirkdauer: 8 Stunden

Wirkungseintritt: 40 – 60 Minuten

Risiken: Die Einnahme dieser Substanz stellt vermutlich eine enorme Belastung für das Herz-Kreislaus-System dar, ebenso wie für die psychische Gesundheit und die Leber. Diese Risiken lassen sich aufgrund der strukturellen Nähe zu anderen Serotonin-Releasern vermuten, die ähnliche Risiken zeigen. Laut verschiedenen Tierversuchen ist die Substanz aber weniger neurotoxisch als MDMA.

Ethylphenidat (2-Phenyl-2-(2-piperidyl)essigsäure-ethylester)
Ethylphenidat ist strukturell sehr nah verwandt mit Methylphenidat (“Ritalin”) und ist damit kein Phenylalkylamin, mit dieser Stoffgruppe jedoch recht nah verwandt. Es zeigt ähnliche Wirkungen wie Methylphenidat, wobei es stärker stimulierend wirken und größere selbstbewusstseinssteigernde Wirkungen haben soll. Außerdem ist es etwas potenter als Methylphenidat. Es wird seit einiger Zeit auf dem Research Chemical-Markt verkauft. Die Wirkungen kommen durch eine Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmung zustande, wobei hier die Affinität zu Noradrenalintransportern geringer ist als die von Methylphenidat, ebenso wie die Affinität zu Dopamintransportern höher ist.

Dosis: 5 – 40mg

Wirkdauer: 2 – 6 Stunden (bei oralem Konsum eventuell länger)

Wirkungseintritt: 30 – 120 Minuten

Risiken: Die Risiken für das Herz-Kreislaufsystem, die Leber und die psychische Gesundheit scheinen in etwa so problematisch wie bei Methylphenidat zu sein. Im Gegensatz zu Methylphenidat scheint es allerdings ein größeres Verlangen nachzulegen (“Craving”) zu verursachen, was zu einem deutlich erhöhten Abhängigkeitspotential und führt.

MDPV (3,4-Methylendioxypyrovaleron)
MDPV ist ein klassisches Research Chemical, welches ca. 2008 auf den Markt kam. Bekannt wurde es vor allem als Inhaltsstoff sogenannter „Badesalze“ (in diesen waren aber auch noch Substanzen wie z.B. Mephedron). Einige Konsumenten berichten, es kommt der Wirkung des Methylamphetamins mit einer viel entaktogeneren (selbsterforschenden) Komponente nah. Es wirkt als starker Noradrenalin- und Dopaminwiederaufnahmehemmer.

Dosis: 5-40mg

Wirkungseintritt: 10 – 40 Minuten

Wirkungsdauer: 3 – 7 Stunden

Wirkung: Es können sehr schnell Herzrasen, Bluthochdruck und eine starke Verwirrtheit mit psychotischen Zuständen, sowie depressive Verstimmungen auftreten. MDPV führt außerdem zu einem extrem starken Verlangen nachzulegen (“Craving”) und bildet schnell eine starke psychische Abhängigkeit aus. Vor allem bei regelmäßiger Anwendung können (auch durch starken Schlafmangel in Zusammenhang mit MDPV-Konsum) leicht nachhaltige psychische Störungen auftreten. Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen. Vor allem gilt es das enorm starke Craving zu bedenken, es ist also äußerste Vorsicht geboten, wenn sich größere Mengen im Besitz befinden!

Naphyrone (Naphthylpyrovalerone)
Naphyrone ist eine Substanz, die chemisch MDPV (3,4-Methylendioxypyrovaleron) ähnelt. Naphyrone kommt aus der akademischen Forschung und wird seit ca. 2009 auf dem Research Chemical-Markt vertrieben. Es wirkt ähnlich wie MDPV oder auch Mephedron, was durch seine Wirkung als Serotonin-/Noradrenalin-/Dopaminwiederaufnahmehemmer zustande kommt. Außerdem ist es wesentlich potenter als Mephedron und einige Konsumenten berichten von leicht halluzinogenen Effekten, wie sie beispielsweise auch bei MDMA auftreten können.

Dosis: 10 – 40 mg

Wirkdauer: 3 – 6 Stunden

Wirkungseintritt: 20 – 60 Minuten

Risiken: Es ist davon auszugehen, dass der Konsum dieser Substanz zu einer hohen Belastung für das Herz-Kreislaufsystem und die psychische Gesundheit führt! Der Konsum von Naphyrone kann außerdem zu depressiven Verstimmungen, Angstzuständen und Wahnvorstellungen führen, es sind auch schon schwere Leberschäden aufgetreten. Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig und präzise dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen. Häufig wurde Naphyrone als “Neomephe”(Neo-Mephedron) verkauft, wobei die unter diesem oder ähnlichen Namen angebotenen Stoffe aus verschiedenen psychoaktiven Substanzen bestehen. Diese Stoffmischungen sind deshalb noch gefährlicher, da es zu unprognostizierbaren Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Substanzen kommen kann.

2C-B-FLY
2C-B FLY ist ein sehr potentes Psychedelikum, im Gegensatz zu den meisten anderen Phenylalkylaminen, die hier vorgestellt werden. Die Wirkung wird von Konsumenten ähnlich der von 2C-B beschrieben, aber mit einer stärker emotionellen Komponente und vor allem einer längeren Wirkdauer als bei 2C-B. Es ist außerdem deutlich potenter als 2C-B. 2C-B-Fly wirkt als Agonist an 5-HT1- und 5-HT2-Rezeptoren.
2C-B-Fly unterliegt nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), jedoch dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Dosis: 6-10 mg

Wirkdauer: 6 – 15 Stunden

Wirkungseintritt: Nach 1.5 Stunden

Risiken: Über die Substanz ist sehr wenig bekannt. Die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen Substanzen ist relativ groß. Dadurch, dass diese unterschiedlichen Substanzen aber über sehr unterschiedliche Dosierungsgrade und Wirkdauern verfügen, kann eine Verwechslung sehr gefährlich sein! Es wird daher dringend empfohlen mit kleinsten Dosen (<= 1mg) anzufangen und sehr vorsichtig nachzudosieren, ebenso wie natürlich eine äußerst genaue Feinwaage (min. 3 Nachkommastellen) hier besonders wichtig ist! Es sollte unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.
Es gibt eine Vielzahl verschiedener 2C-X-Fly Kombinationen. So zum Beispiel auch Bromo-DragonFLY, was eine Wirkdauer von ca. 60-96 Stunden hat und bei höheren Dosierungen auch schon zu Todesfällen geführt hat.

bk-2C-B
bk-2C-B ist eine chemisch dem 2C-B stark ähnlich Substanz. Die Wirkung ähnelt auch sehr stark dem 2C-B, hält jedoch länger an. Es kommt also zu einer Sensibilisierung der Sinne, Halluzinationen und häufiger auch zu einer aphrodisierenden Wirkung. bk-2C-B ist hinsichtlich seiner Wirkweise (Pharmakologie) nicht gut erforscht, es wird aber, ähnlich dem 2C-B und anderen Halluzinogenen, ein Agonismus am 5-HT2A-Rezeptor vermutet.

Dosis: 80 – 160mg

Wirkungseintritt: 30 – 90 Minuten

Wirkungsdauer: 8 – 12 Stunden

Risiken: Über Langzeitrisiken und mögliche Schäden kann nichts Sicheres gesagt werden, sie sind aber wohl mit 2C-B zu vergleichen. 2C-B führt, wie die meisten Halluzinogene, nur kaum zu körperlichen Schäden, kann jedoch zu verschiedensten psychischen Beeinträchtigungen und Störungen fühen. Insbesondere Mischkonsum mit Alkohol, anderen Psychedelika und Stimulanzien ist enorm gefährlich und kann Überforderungssituationen mit Panikattacken, Kreislaufzusammenbrüche und langfristige psychische Störungen nach sich ziehen.

25X-NBOMe-Derivate
Bei den 25X-NBOMe-Derivaten handelt es sich um hoch potente Psychedelika und Halluzinogene, die sich strukturell von den Dimethoxyphenylethylaminen (2C-Derivate) ableiten und häufig wesentlich potenter, stärker und länger wirksam als ihre 2C-Analoga sind. Seit einigen Jahren kommen immer wieder 25X-NBOMe-Derivate aus der akademischen pharmakologischen Forschung oder tauchen aus anderen Quellen auf dem Research Chemical-Markt auf. Einige bekannte Vertreter dieser Stoffgruppe sind 25I-NBOMe, 25C-NBOMe und 25B-NBOMe. Sie werden teils fälschlicherweise als 2C-Derivate auf Filzen (“Pappen”/”Blotter”) verkauft (z.B. 25B-NBOMe statt 2C-B), wodurch es zu starken Überforderungssituationen mit Panikattacken und teils nachhaltigen psychischen Schädigungen kommen kann, da die Dosierungen der 2C-Analoga um einiges höher ist. Es sind auch bereits einige Todesfälle bekannt! Die meisten dieser Derivate unterliegen mittlerweile sowohl dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch dem Arzneimittelgesetz(AMG).
Im Folgenden betrachten wir exemplarisch 25I-NBOMe, da es sich hierbei um die am weitesten verbreitete Substanz dieser Stoffgruppe handelt.

25I-NBOMe:
25I-NBOMe stammt aus der universitäten Forschung und wird seit ca. 2011 auf dem Research Chemical-Markt angeboten. Es wirkt stark psychedelisch und halluzinogen, dabei auch recht stark stimulierend. Diese Wirkungen kommen durch vielseitigen Agonismus an 5-HT2-Rezeptoren (insbesondere 5-HT2A-Rezeptoren) und Dopaminrezeptorsubtypen zustande.

Dosis: 100 – 750µg

Wirkungseintritt: 1 – 3 Stunden

Wirkdauer: 7 – 12 Stunden

Risiken: Durch die enorm hohe Potenz kann es schnell zu (teils tödlichen) Überdosierungen kommen, insbesondere, da den Dosisangaben der Händler nicht zu vertrauen ist! Aber auch ohne eine Überdosierung können die stark psychedelischen Effekte gerade unerfahrene Konsumenten schnell überfordern, wodurch es zu nachhaltigen psychischen Schädigungen kommen kann.

Tryptamine

Die Stoffgruppe der “Tryptamine” besteht aus zumeist halluzinogenen und psychedelischen Substanzen, der Neurotransmitter Serotonin gehört z.B. jedoch auch dieser Gruppe. Bekannte Vertreter sind unter anderem Psilocibin/Psilocin (der Wirkstoff halluzinogener Pilze) und DMT. Die Lysergsäurederivate gehören auch zu dieser Gruppe, aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften (Enorm lange Wirkzeit, extrem potent,…) haben wir diese jedoch seperat aufgeführt.
Einige Tryptamine werden schon seit langem als Research Chemicals verkauft, während andere erst in den letzten Jahren auf den Markt kamen. Auch in dieser Stoffgruppe werden immer wieder neue Vertreter synthetisiert, auch wenn sich hier eine geringere Vielfalt als bei den anderen hier aufgeführten Stoffgruppen auf dem Research Chemical-Markt feststellen lässt.
Generell wirken Tryptamine als sehr starke Psychedelika und Halluzinogene, weswegen die Risiken im psychischen Bereich liegen, während physisch kaum Risiken bestehen. Der Konsum kann allerdings auch physisch gefährlichen werden, wenn der Konsument beispielsweise eine Epilepsie oder andere spasmische und/oder neurologische Störungen hat. Hier ist also dringend vom Konsum abzuraten! Ebenso wie bei bereits bestehenden psychischen Störungen!
Die Wirkungen bestehen typischerweise in einer Intensivierung von Wahrnehmungen, Halluzinationen, veränderter Raum- und Zeitwahrnehmung, “Verschmelzen” mit der Umwelt und ähnlichem, können sich aber von Substanz zu Substanz teilweise erheblich unterscheiden.
Die meisten der hier aufgelisteten Tryptamine werden in kristalliner/pulverförmiger Form verkauft und oral konsumiert. Der Reinheitsgrad ist dabei nur schwer zu überprüfen, weswegen gerade bei potenten Substanzen äußerst vorsichtig dosiert werden muss! Wie immer gilt es natürlich sich ausschließlich einer genauen, funktionstüchtigen Feinwaage mit mindestens 3 Nachkommastellen zu bedienen!

AMT (α-Methyltryptamin)
AMT wurde in den 1960ern erstmals als Antidepressivum synthetisiert. Es wird momentan als Research Chemical im Internet verkauft. AMT wirkt stimulierend und euphorisierend, in höheren Dosen halluzinogen. Starke Halluzinationen treten selten auf und die stimmungsaufhellende, antriebssteigernde, teils auch emphatische Wirkungen stehen im Vordergrund. AMT wirkt als 5-HT2-Rezeptor-Agonist. Es wirkt außerdem als MAO-Hemmer (Einiges zu beachten! siehe Flyer „MAO-Hemmer“) und erhöht damit auch den Spiegel der gesamten Monoamine (Serotonin, Histamin, Noradrenalin, Adrenalin, Dopamin).
AMT unterliegt sowohl dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), wie auch dem Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 5 – 30mg, ab ca. 10mg treten halluzinogenen Effekte auf

Wirkungseintritt: 1 – 3 Stunden

Wirkungsdauer: 16 – 24 Stunden

Risiken: AMT wirkt extrem lange und kann daher gerade unerfahrene Konsumenten schnell überfordern, wodurch es zu Panikattacken, Orientierungsverlust und anhaltenden psychischen Störungen bis hin zu einer Psychose kommen kann, insbesondere auch bei unvorsichtigem Gebrauch oder Mischkonsum (vor allem mit anderen Psychedelika, Alkohol und Stimulanzien). Außerdem ist es sehr potent, es gilt also unbedingt auf eine präzise Dosierung zu achten! Es sollte ebenso unbedingt anfangs sehr niedrig dosiert werden und auf keinen Fall nachgelegt werden, wenn die gewünschte Wirkung ausbleibt, häufig ist es sinnvoller, dann nochmal an einem anderen Tag eine etwas höhere Dosis einzunehmen.

5-MeO-DALT (5-Methoxy-N,N-diallyltryptamin)
5-MeO-DALT wurde 2004 erstmals von Alexander Shulgin (Chemiker, hat auch z.B. MDMA wiederentdeckt und 2C-B oder DOM synthetisiert) synthetisiert und trat danach als Research Chemical auf dem Markt auf. Es wirkt als Halluzinogen mit teilweise auch stimulierenden Effekten, deshalb fühlt sich der Körper häufig sehr warm an. Die Halluzinationen treten überwiegend bei geschlossenen Augen auf, es wirkt auch als Phantasticum (Phantasie anregend). Musik wird meist intensiver und schöner wahrgenommen. Es wirkt, wie die meisten Psychedelika, als Partialagonist an 5-HT2-Rezeptoren (insbesondere dem 5-HT2A-Rezeptor)
5-MeO-DALT unterliegt weder dem Betäubungsmittelgesetz(BtMG), noch dem Arzneimittelgesetz(AMG).

Dosis: 12-30mg

Wirkungseintritt: 15-45 Minuten

Wirkungsdauer: 2-5 Stunden, die Wirkung flacht so schnell ab, wie sie gekommen ist

Wirkung: 5-MeO-DALT scheint in geringen Dosierungen ein recht mildes Psychedelikum mit kaum halluzinogenen Wirkungen zu sein. In höheren Dosen kann es unter Umständen aber auch hier zu Überforderungssituationen mit Panikattacken und ähnlichem kommen. Aufgrund der Tryptaminstruktur ist zu vermuten, dass es kaum zu physischen Schädigungen kommt, langfristige psychische Beeinträchtigungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
5-MeO-MIPT (5-Methoxy-N-methyl-N-isopropyltryptamin/”Moxy”)
5-MeO-MIPT ist vor allem als “Moxy” bekannt und seit einiger Zeit auf dem Markt. Zu dieser Substanz haben wir aufgrund der erhöhten Verbreitung in den letzten Jahren einen eigenen Flyer, für genaue Informationen siehe also Flyer “Moxy”.

Abschlussbericht der Online Befragung der Bundesrepublik

Legal Highs – Abschlussbericht der Online Befragung der Bundesrepublik

Abschlussbericht_Legal-Highs

Hier findet Ihr die den Abschlussbericht der Online Befragung der Bundesrepublik Deutschland:

>> PDF-Dokument als Download <<

Legal Highs sind nicht mehr legal!

Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

Berlin, 25. November 2016

Gemeinsame Pressemitteilung

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) tritt in Kraft – Ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird am 26. November 2016 das Neuepsychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft treten. Mit diesem Gesetz steht den Strafverfolgungsbehörden neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.
Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein wichtiger Schritt: „Mit dem Inkrafttreten des Neue psychoaktive Stoffe-Gesetz sind wir einen echten Schritt weiter.
Endlich haben Polizei und Justiz ein wirksames Instrument gegen NPS-Dealer in der Hand. Ich fand es unerträglich, wenn zum Teil hochgefährliche Substanzen im Internet und auf Partys als ‚Legal Highs‘, ‚Kräutermischungen‘ oder ‚Badesalze‘ verkauft wurden und der Polizei die Hände gebunden waren. Damit ist jetzt Schluss! 39 Tote allein im letzten Jahr machen deutlich, wie
wichtig dieses Gesetz ist.“
In Deutschland wurden für das Jahr 2015 insgesamt 39 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen polizeilich registriert. Im Hinblick auf die Zahl der Intoxikationen und Todesfälle ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.
Gemeinsame Pressemitteilung

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Das NpSG sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Zudem
ermöglicht dieses neue Gesetz den Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und Vermögensabschöpfung durchzuführen sowie die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zu begründen. „Neben den neuen und wichtigen Möglichkeiten der Strafverfolgung gibt das NpSG auch das wichtige Signal an Händler und Konsumenten, dass es sich hierbei um gesundheitsgefährdende oder gar lebensbedrohliche Stoffe handelt“, betont der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch.
Dem Bundeskriminalamt sind allein aus dem Jahr 2015 mehrere hundert Sachverhalte aus ganz Deutschland bekannt, bei denen es im Zusammenhang mit dem Konsum von verschiedenen
sogenannten Legal High-Produkten oder neuen psychoaktiven Stoffen zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen bis hin zum Ausfall vitaler Funktionen medizinisch oder notfallmedizinisch behandelt werden. Daneben kam es in einigen Fällen nach dem Konsum dieser Produkte zu aggressiven Reaktionen und unkontrollierten Übergriffen auf dritte Personen.
Die ersten neuen Stoffe dieser Art wurden im Jahre 2008 in der Kräutermischung „Spice“ identifiziert und im Jahr 2009 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Seitdem weichen Hersteller und Händler nach Unterstellung eines gesundheitsgefährdenden Stoffes immer wieder auf neue, in ihrer chemischen Struktur oft nur minimal veränderte psychoaktive Stoffe aus und umgehen ungeachtet der Wirkungsweise und Gefährlichkeit dieser Stoffe so das Verbot.
Dieser Vorgehensweise begegnet das NpSG, indem es erstmals ganze Stoffgruppen, welche eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen, verbietet. Das betrifft derzeit vor allem synthetische Cannabimimetika und Phenethylamine. An der Beschreibung der Stoffgruppen waren neben Vertretern Rechtsmedizinischer Institute auch polizeiliche Experten mehrerer Landeskriminalämter (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein) sowie des BKA beteiligt.

Weitere Informationen unter
www.drogenbeauftragte.de
www.bka.de


4. Mai 2016: Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz – NpSG), so genannte Legal Highs, beschlossen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:
„Mit dem weitreichenden Verbot neuer psychoaktiver Stoffe durchbrechen wir endlich den Wettlauf zwischen dem Auftreten immer neuer chemischer Varianten bekannter Stoffe und daran angepassten Verbotsregelungen im Betäubungsmittelrecht. Damit geben wir das klare Signal: Legal Highs sind verbotene und hochgradig gesundheitsgefährdende Stoffe.“

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler:
„Jede Droge ist gefährlich. Das gilt gerade auch für die vielen aus ausländischen Drogenküchen auf den deutschen Markt gespülten so genannten Legal Highs. Sie gaukeln als ‚Kräutermischungen‘ oder ‚Badesalze‘ eine vermeintliche Harmlosigkeit vor, die sie allerdings nicht haben. Im Gegenteil. Im vergangenen Jahr sind allein in Deutschland 39 Menschen nach dem Konsum von Neuen Psychoaktiven Stoffen ums Leben gekommen. Dem Spiel mit dem Tod machen wir mit dem Gesetz ein Ende. Es ist uns gelungen, die juristisch hochkomplexe Materie in Hochgeschwindigkeit in Gesetzesform zu bringen. Mit dem Verbot ganzer Stoffgruppen schützen wir wirksam die Gesundheit.“

Der Gesetzentwurf sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot erstmals auf ganze Stoffgruppen. Ziel des Entwurfs ist es, die Verbreitung von NPS zu bekämpfen und so ihre Verfügbarkeit als Konsum- und Rauschmittel einzuschränken. Damit soll die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen, insbesondere von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor den häufig unkalkulierbaren und schwerwiegenden Gefahren, die mit dem Konsum von NPS verbunden sind, geschützt werden.

Das Auftreten und die Verbreitung immer neuer chemischer Varianten bekannter Betäubungsmittel und psychoaktiver Stoffe stellen eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar. In der Regel ist bei diesen Stoffen die chemische Struktur der dem Betäubungsmittelgesetz bereits unterstellten Stoffe gezielt so verändert worden, dass der neue Stoff nicht mehr dessen Verbots- und Strafvorschriften unterliegt, die für Missbrauchszwecke geeignete Wirkung auf die Psyche jedoch erhalten bleibt oder sogar verstärkt wird. Gleichzeitig kann das fehlende Verbot eines Stoffes insbesondere bei jungen Konsumenten den falschen Eindruck von Harmlosigkeit erwecken. Der Konsum von NPS kann jedoch schwere Folgen nach sich ziehen: Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen. Es sind bereits Todesfälle aufgetreten, bei denen der Konsum einer oder mehrerer dieser Stoffe nachgewiesen werden konnte.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Juli 2014, nach dem bestimmte NPS nicht unter den Arzneimittelbegriff fallen, können NPS in der Regel nicht mehr als Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingeordnet werden. Dadurch ist eine Regelungs- und Strafbarkeitslücke für NPS entstanden, die noch nicht in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen worden sind. Diese Regelungslücke soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geschlossen werden.
Das NpSG enthält in Ergänzung zum einzelstofflichen Ansatz des Betäubungsmittelgesetzes eine Stoffgruppenregelung, um NPS zukünftig rechtlich effektiver begegnen zu können. Die beiden Stoffgruppen von NPS, die dem Verbot unterliegen, sind in der Anlage des Gesetzes aufgeführt:

  1. Von 2-Phenethylamin abgeleitete Verbindungen (d.h. mit Amphetamin verwandte Stoffe, einschließlich Cathinone)
  2. Cannabimimetika / synthetische Cannabinoide (d.h. Stoffe, die die Wirkung von Cannabis imitieren)

Diese Verbindungen machen seit dem Jahr 2005 zwei Drittel aller neuen Stoffe aus, die über das europäische Frühwarnsystem gemeldet werden. Insofern besteht zunächst bei diesen Stoffgruppen ein vordringlicher gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Je nach Entwicklung des Marktes kann es in der Zukunft angezeigt sein, weitere Stoffgruppen den Regelungen des NpSG zu unterwerfen oder aber Stoffgruppen auszuweiten.

Erfahrungsberichte

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Das sind die „Drugscouts“ aus Leipzig , die sich wie wir mit demselben
Thema beschäftigen.

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Die Drugscouts haben bereits ein Portal für Erfahrungsberichte und wir
finden das sehr gut!